top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
ElbCom Communication and Events GmbH – nachfolgend „ElbCom“ genannt – und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Promotions-, Kommunikations- und Unterstützungsdienstleistungen.

(2) Die AGB gelten sowohl für einmalige, projektbezogene Einsätze als auch für regelmäßig wiederkehrende bzw. durchlaufende Dienstleistungen.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ElbCom ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von ElbCom sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von ElbCom schriftlich (per E-Mail oder Post) annimmt. Mit der Annahme erkennt der Auftraggeber zugleich diese AGB als verbindlich an.

(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das jeweilige Angebot von ElbCom sowie diese AGB.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) ElbCom erbringt projektbezogene sowie regelmäßig wiederkehrende Promotions-, Kommunikations- und Unterstützungsdienstleistungen, insbesondere:

  • Promotion- und Eventdienstleistungen,

  • Kommunikations- und Serviceleistungen,

  • Social-Media-Management,

  • sonstige Unterstützungs- und Beratungsleistungen gemäß Angebot.

(2) ElbCom erbringt die Leistungen grundsätzlich durch eigenes Personal und ist berechtigt, bei Bedarf externes Personal oder Subunternehmer einzusetzen.

(3) Art, Umfang, Dauer sowie die Einordnung der Leistungen als projektbezogen oder regelmäßig wiederkehrend ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten

(1) ElbCom erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von ElbCom.

§ 5 Kein Erfolgsgarantieversprechen

(1) ElbCom schuldet ausschließlich die vertraglich vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg.

(2) Insbesondere übernimmt ElbCom keine Garantie für Umsätze, Reichweiten, Reaktionen oder sonstige Ergebnisse von Promotions-, Marketing- oder Kommunikationsmaßnahmen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder nach Abschluss der jeweiligen Aktion, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

(4) Bei Zahlungsverzug ist ElbCom berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

§ 7 Stornierung und Kündigung

(1) Projektbezogene Einsätze

  • Stornierung bis 4 Wochen vor Aktionsbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütung

  • Stornierung bis 2 Wochen vor Aktionsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung

  • Stornierung 1 Woche oder später vor Aktionsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung

Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei ElbCom.

(2) Regelmäßige / durchlaufende Projekte

(1) Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt sechs Monate.

(2) Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Haftung

(1) ElbCom haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Abwerbeverbot

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach deren Beendigung kein von ElbCom eingesetztes oder vermitteltes Personal – gleich ob angestellt, freiberuflich oder als Subunternehmer tätig – direkt oder indirekt abzuwerben, einzustellen, zu beauftragen oder in sonstiger Weise ohne Zustimmung von ElbCom zu beschäftigen.

(2) Das Abwerbeverbot gilt auch für solches Personal, das dem Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt geworden ist, unabhängig davon, ob dieses zum Zeitpunkt der Abwerbung noch für ElbCom tätig ist.

(3) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Abwerbeverbot verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR pro Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ElbCom vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet.

(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ElbCom kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 10 Keine Weisungsbefugnis des Auftraggebers

(1) Das von ElbCom eingesetzte oder vermittelte Personal steht ausschließlich im Weisungs- und Organisationsbereich von ElbCom.

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dem eingesetzten Personal fachliche, organisatorische oder zeitliche Weisungen zu erteilen oder dieses in seine eigenen betrieblichen Abläufe einzugliedern.

(3) Sämtliche projektbezogenen Absprachen, insbesondere zu Inhalten, Einsatzzeit, Einsatzort, Ablauf sowie Änderungen des Leistungsumfangs, sind ausschließlich mit dem von ElbCom vorab benannten Ansprechpartner oder der Projektleitung zu führen.

(4) Weisungen oder Absprachen, die der Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem eingesetzten Personal trifft, sind für ElbCom nicht verbindlich und begründen keinerlei Verpflichtungen oder Haftung von ElbCom.

(5) Ein unmittelbares Vertrags- oder Weisungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem eingesetzten Personal wird ausdrücklich nicht begründet.

§ 11 Stundennachweise und Abrechnung bei Projekteinsätzen

(1) Bei projektbezogenen Einsätzen ist der Auftraggeber verpflichtet, die vom eingesetzten Personal geführten Stunden- und Tätigkeitsnachweise (Stundenzettel) spätestens am Ende des jeweiligen Einsatztages oder Einsatzzeitraums gegenzuzeichnen.

(2) Die Gegenzeichnung bestätigt die ordnungsgemäße Leistungserbringung sowie den Umfang der geleisteten Einsatzzeiten.

(3) Verweigert der Auftraggeber die Gegenzeichnung ohne berechtigten Grund oder unterlässt er diese trotz Aufforderung, ist ElbCom berechtigt, die Abrechnung auf Grundlage der vom eingesetzten Personal erfassten Zeiten vorzunehmen.

(4) Einwendungen gegen die Stundennachweise sind ElbCom unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Vorlage, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein begründeter Einwand, gelten die Stundennachweise als anerkannt.

§ 12 Datenschutz / DSGVO

(1) Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.

(2) ElbCom verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie ggf. weiterer betroffener Personen ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

(3) Soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist, ist ElbCom berechtigt, personenbezogene Daten an eingesetztes Personal, externe Dienstleister oder Subunternehmer weiterzugeben, sofern diese zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind.

(4) Sofern ElbCom personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, werden die Parteien – sofern gesetzlich erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO gesondert abschließen.

(5) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von ElbCom verwiesen, abrufbar auf der Website von ElbCom in der jeweils gültigen Fassung.

§ 13 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

bottom of page